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   VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939   

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VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939 (https://dejure.org/2012,28859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939 (https://dejure.org/2012,28859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2012 - 3 ZB 10.1939 (https://dejure.org/2012,28859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung Materielle Beurteilungsrichtlinien, VV zu Art. 118 BayBG i.d.F. vom 21. Februar 2002 StAnz. Nr. 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939
    (BVerwG vom 11.11.1999 Az. 2 A/6/98 NVwZ-RR 2000, 366).
  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1094

    Zur Zulässigkeit von Richtwerten zur Sicherstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939
    Das Verfahren, anhand der Vorschläge der Abteilungsleiter ein Ranking zu erstellen, das dann mit den Abteilungsleitern, wenn nötig auch mit den Gruppenleitern und Präsidialmitarbeitern durchgesprochen wird, ist eine praktikable und rechtlich zulässige Methode, um bei größeren Personalkörpern wie hier die Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs zu sichern (vgl. auch BayVGH vom 13.4.2010 Az. 3 ZB 08.1094 , BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362 ).
  • VGH Bayern, 04.02.1998 - 3 B 95.2362
    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939
    Das Verfahren, anhand der Vorschläge der Abteilungsleiter ein Ranking zu erstellen, das dann mit den Abteilungsleitern, wenn nötig auch mit den Gruppenleitern und Präsidialmitarbeitern durchgesprochen wird, ist eine praktikable und rechtlich zulässige Methode, um bei größeren Personalkörpern wie hier die Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs zu sichern (vgl. auch BayVGH vom 13.4.2010 Az. 3 ZB 08.1094 , BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362 ).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Des Weiteren ist es dem Beurteiler überlassen, in welcher Art und Weise er sich - insbesondere bei einem großen Personalkörper - Kenntnisse und Beurteilungsgrundlagen über den jeweiligen Beamten verschafft (vgl. BayVGH, B. v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 4 und 11).
  • VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704

    Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

    Denn dem Beurteiler kommt bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung als Akt wertender Erkenntnis ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3; VG München, U.v. 8.1.2014 - M 5 K 13.771 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

    Dabei spielt die Selbsteinschätzung der Leistungen durch den Antragsteller keine Rolle, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amts entspricht (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

    Dabei spielt die Selbsteinschätzung der Leistungen durch den Antragsteller keine Rolle, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amts entspricht (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

    Der Antragsteller verkennt, dass nicht seine Selbsteinschätzung der Leistungen eine Rolle spielt, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amts entspricht (BayVGH, B. v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3) und dementsprechend eine Aussage über die dienstliche Verwendbarkeit treffen.
  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

    Allerdings spielt die Selbsteinschätzung der Leistungen durch den Antragsteller keine Rolle, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amts entspricht (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 48; B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1783

    Beurteiler, Antragstellers

    Dabei spielt die Selbsteinschätzung der Leistungen durch den Antragsteller keine Rolle, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amts entspricht (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3).
  • VG München, 01.06.2021 - M 5 E 21.316

    Besetzung der Präsidentenstelle eines Gerichts

    Damit gilt auch hier, dass bei der Überprüfung der dienstlichen Beurteilung als Akt wertender Erkenntnis der überprüfenden Instanz ein gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbarer Beurteilungsspielraum zukommt (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3; VG München, U.v. 8.1.2014 - M 5 K 13.771 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

    Allerdings spielt die Selbsteinschätzung der Leistungen durch den Antragsteller keine Rolle, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amts entspricht (BayVGH, B.v.8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 48; B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3).
  • VG München, 18.08.2020 - M 5 E 20.896

    Auswahlentscheidung (Vorsitzender Richter am Finanzgericht)

    Denn dem Beurteiler kommt bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung als Akt wertender Erkenntnis ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3; VG München, U.v. 8.1.2014 - M 5 K 13.771 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 03.05.2022 - W 1 K 21.1596

    Dienstliche Beurteilung, Gewerbeaufsichtsamt, Regierung von Unterfranken,

  • VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814

    Überprüfung einer periodischen dienstlichen Beurteilung

  • VG München, 31.05.2021 - M 5 E 21.911

    Erfolglose einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO zur Verhinderung einer

  • VG München, 26.07.2021 - M 5 K 19.2906

    Beurteilung einer Rechtspflegerin nach Beförderung im Beurteilungszeitraum

  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

  • VG München, 10.07.2018 - M 5 E 18.618

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine

  • VG Bayreuth, 18.10.2022 - B 5 K 21.1194

    Dienstliche Beurteilung eines Vorsitzenden, Richters, Verwendungseignung, Verstoß

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